KINDERKISTEKindertagesstätten Heidelberg und Ilvesheim
Individuelle Betreuung für Kinder ab 12 Monaten


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Kita-Ordnung / Datenschutzerklärung

Kita-Ordnung des
Kinderkiste e.V. sowie der
Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH,
Kinderkiste Goethestraße gGmbH und
Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH

(Fassung: 01.01.2024)

Präambel: Philosophie / Grundsätze
Der Kinderkiste e.V. sowie die Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH, Kinderkiste Goethestraße GgmbH und Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH verstehen sich als private Initiative zum Unterhalt von Kindertageseinrichtungen, die es Kindern von 12 Monaten bis zum Schuleintritt ermöglichen, in einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Umgebung mit anderen Kindern zusammen zu kommen.

Die Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH, Kinderkiste Goethestraße GgmbH und Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH verfügen über eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII/KJHG als Nachweis, dass die Betreuung der Kinder den gesetzlichen Bestimmungen folgt.

Die Betreuung der Kinder findet ausschließlich in kleinen Gruppen statt und erfolgt durch qualifiziertes Personal, damit ein intensiver Kontakt zwischen ErzieherIn und Kind gewährleistet ist, und jedes einzelne Kind mit seinen Besonderheiten und Merkmalen bewusst wahrgenommen und begleitet werden kann.
Da wir uns gemeinsam mit Ihnen in einer Erziehungspartnerschaft sehen, ist uns der gegenseitige Austausch und Dialog besonders wichtig. Dies geschieht täglich kurz beim Bringen und Abholen, aber auch in Form eines jährlichen Entwicklungsgesprächs.

Die Betreuungszeiten richten sich nach den derzeit gültigen Öffnungszeiten und gemäß den Vorgaben des Landesjugendamtes.

Innerhalb dieser Zeit sind wir ausgiebig beschäftigt mit malen, kleben, bauen, einkaufen, essen, verkleiden, spazieren gehen, zusehen, mitmachen, ausprobieren – kurzum mit allem, was im Miteinander geschieht und spannender Alltag ist.

Dafür bitten wir um möglichst wenige Unterbrechungen und möglichst viel gemeinsame Zeit. Bitte unterstützen Sie uns hierbei und beachten Sie die jeweiligen Bring- und Abholzeiten. Selbstverständlich können in Ausnahmefällen gesonderte Zeiten verabredet werden.

Die Qualität der Einrichtung und des Spielmaterials ist von wesentlicher Bedeutung für die kindliche Erfahrungswelt. Deshalb wird es bei Bedarf regelmäßig erneuert.

§ 1 Aufnahme
Die jeweiligen Kinderkiste gGmbHs als Träger bieten für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten bis Schuleintritt eine Betreuung in den folgenden Einrichtungen an:

  • Kinderkiste Ziegelhäuser Landstr. 5, 69120 Heidelberg
  • Kinderkiste Goethestraße 15 „Zauberlehrling“ 68549 Ilvesheim
  • Kinderkiste Heddesheimer Straße 33, 68549 Ilvesheim

Der Kinderkiste e.V. sowie die Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH, Kinderkiste Goethestraße gGmbH und Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH stellen das Wohl des Kindes an vorderste Stelle. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Eingewöhnung jedes einzelnen Kindes so behutsam wie möglich zu gestalten.

Den Kindern diese Eingewöhnungszeit einzuräumen, ist deshalb fester Bestandteil des Betreuungskonzeptes.

In dieser Phase richtet sich die Betreuungsdauer nach den individuellen Erfordernissen des einzugewöhnenden Kindes.

§ 2 Betreuungskosten und Verpflegungskosten
Die Betreuungskosten richten sich nach der vereinbarten Betreuungszeit. Das Betreuungsgeld beträgt derzeit monatlich:

Heidelberg
Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße:
6,75 Std: 318,- €
7,25 Std: 348.- €
8,25 Std: 398.- €
Die Verpflegungskosten betragen derzeit monatlich 79,- €.

Ilvesheim
Kinderkiste Heddesheimer Straße:
Die nach Einkommen und Betreuungsdauer gestaffelten aktuellen Beiträge finden Sie hier:
Beiträge Heddesheimer
Die Verpflegungskosten betragen derzeit monatlich 83,-€.

Kinderkiste Goethestraße:
Krippe:
Die nach Einkommen und Betreuungsdauer gestaffelten aktuellen Beiträge finden Sie hier:
Betreuungsbeiträge Kinderkrippe Goethestraße
Bei Ganztagesplätzen ist die Teilnahme am warmen Mittagessen verpflichten. Die Verpflegungskosten für Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack betragen derzeit monatlich 78,-€.
Kindergarten:
Die nach Einkommen und Betreuungsdauer gestaffelten aktuellen Beiträge finden Sie hier:
Betreuungsbeiträge Kindergarten Goethestraße
Auf Wunsch erhält Ihr Kind ein warmes Mittagessen. Die Verpflegungskosten der VÖ Plätze (6,5 und 7 Stunden Betreuungszeit) betragen derzeit monatlich 82,-€. Die Kosten für das Frühstück ohne Teilnahme am Mittagessen 10,-€ pro Monat. Bei Ganztagesplätzen ist die Teilnahme am warmen Mittagessen verpflichten. Die Verpflegungskosten für Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack betragen derzeit monatlich 89,-€.

Änderungen des Betreuungsgeldes sowie der Verpflegungskosten bleiben den jeweiligen gGmbHs vorbehalten.

§ 3 Öffnungs- und Schließzeiten/Ferien
Die Kitas sind von Montag bis Freitag zu den folgenden Uhrzeiten geöffnet:

Heidelberg:
Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße:
5 Tage à 6,75 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30 – 14.15 Uhr
5 Tage à 7,25 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30 – 14.45 Uhr
5 Tage à 8,25 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30 – 15.45 Uhr

Ilvesheim:
Kinderkiste Heddesheimer Straße:
5 Tage à 7 Std. Betreuungszeit pro Tag von 8.00-15.00 Uhr
5 Tage à 8,5 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30-16.00 Uhr

Kinderkiste Goethestraße „Zauberlehrling“:
Krippe:
5 Tage à 8 Std. Betreuungszeit pro Tag von 8.00 bis 16.00 Uhr
5 Tage à 8,5 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30 bis 16.00 Uhr

Kindergarten:
5 Tage à 6,5 Std. Betreuungszeit pro Tag von 8.00 bis 14.30 Uhr
5 Tage à 7 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30 bis 14.30 Uhr oder von 8.00 bis 15.00 Uhr
5 Tage à 8,5 Std. Betreuungszeit pro Tag von 8.00 - 16.30 Uhr
5 Tage à 9 Std. Betreuungszeit pro Tag von 7.30 – 16.30 Uhr

An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen haben die Kitas geschlossen und es findet keine Betreuung statt.

Die Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH, Kinderkiste Goethestraße gGmbH und Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH können die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Bedingungen für die personelle Besetzung ändern. Eine vorübergehende Schließung kann auch aus anderen Gründen (z.B. ansteckenden Krankheiten, Ausfall von pädagogischen Kräften, gesetzliche oder behördliche Anordnung) erfolgen. Eine Erstattung von Beitragsleistungen erfolgt für diese Zeiträume nicht.
Damit wir die Qualität unserer Arbeit sichern und auch weiterentwickeln können, nehmen wir regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Dafür behalten wir uns 2–3 Schließtage pro Jahr vor. Die Termine werden selbstverständlich frühzeitig bekannt gegeben.

Unsere Ferienzeiten werden überwiegend innerhalb der Schulferien Baden-Württembergs gewählt. Die Termine werden jeweils am Jahresende für das darauffolgende Jahr bekannt gegeben. Den aktuellen Ferienplan entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.kinderkiste-hd.de oder dem Aushang in der Einrichtung.

Bei einer etwaigen Erkrankung von Erzieherinnen bemühen sich die gGmbHs, die Betreuung aufrecht zu erhalten bzw. diese zumindest in Form einer „Notgruppe“ zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Gruppe kurzfristig geschlossen werden. Die Eltern werden dann unverzüglich benachrichtigt. Ersatzansprüche oder Kostenminderungen können in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

§ 4 Regelungen in Krankheitsfällen
Das Kind muss – zum Wohle aller Kinder und ErzieherInneninnen – beim Besuch der Einrichtung gesund sein. Bei Fieber, akuten Schmerzen, starkem Husten oder Schnupfen, Verdacht auf ansteckende Krankheiten jeder Art wie Magen-Darm-Erkrankung, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach u.ä. kann ein Kind in der Einrichtung nicht betreut werden. In diesem Fall ist vor der Wiederaufnahme des Kindes eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Schutz der anderen Kinder vorzulegen.

Tritt eine meldepflichtige schwere Krankheit in der Familie auf, müssen die ErzieherInneninnen der Einrichtung sofort benachrichtigt werden.

Ernste ansteckende Krankheiten innerhalb der Einrichtungen werden den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sofort nach Bekanntwerden per Aushang mitgeteilt. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigelegten Anhang (Belehrung zum Infektionsschutzgesetz).

Bei Nissen und Läusen bitten wir Sie, die Einrichtung umgehend zu informieren. Das Kind muss in diesem Fall zu Hause bleiben und kann die Einrichtung erst nach erfolgreicher Behandlung mit einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbestätigung wieder besuchen.

Müssen dem Kind im Falle einer chronischen Erkrankung in der Krippe Medikamente verabreicht werden, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und den vom Arzt ausgefüllten Behandlungsplan. Hierzu benutzen Sie bitte den Vordruck, der Ihnen auf Anfrage gerne von den ErzieherInnen ausgehändigt wird. Falls Ihr Kind an Allergien leidet, bitten wir Sie, die ErzieherInnen zusätzlich genau über Prophylaxe, Symptome und Notfallmaßnahmen zu informieren.

Seit 1. März 2020 gilt die Masernimpfplicht. Für die Aufnahme der Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist der Nachweis der ersten Masernimpfung Voraussetzung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ein Kind spätestens mit Vollendung des ersten Lebensjahres gegen Masern impfen zu lassen. Die Bestätigung der Impfung in Form des Impfausweises oder einer Bestätigung des Arztes ist dem Träger unverzüglich vorzulegen. Sofern der Impfung vorübergehend gesundheitliche Gründe entgegenstehen, sind diese durch eine schriftliche Stellungnahme des Kinderarztes des Kindes zu belegen. Gibt es keine Bescheinigung über die erste Masernimpfung mit Vollendung des ersten Lebensjahres, endet der Betreuungsvertrag automatisch und ohne Kündigung.

In Seuchen- oder Pandemiefällen steht es der Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH, Kinderkiste Goethestraße gGmbH und Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH frei,Empfehlungen der Behörden, des Robert-Koch-Instituts, Beliehener oder anderer staatlicher Stellen in seinen Einrichtungen aus pädagogischen Gründen nicht zu folgen (z.B. Empfehlung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes). Den Eltern steht es frei, Maßnahmen, die nur das eigene Kind betreffen, bei diesem durchzuführen.

Setzen die Kinderkiste Ziegelhäuser Landstraße gGmbH, Kinderkiste Goethestraße gGmbH und Kinderkiste Heddesheimer Straße gGmbH entsprechende Empfehlungen in ihren Einrichtungen um, so gilt dies für alle Kinder. Insoweit die Eltern eines Kindes nicht bereit sind, den Empfehlungen der Kita nachzukommen, kann eine Betreuung nicht gewährleistet werden.

Die oben genannten Fälle berechtigen weder zur Minderung oder Aussetzung des Betreuungsgeldes noch zur Kündigung des Vertrages.

Muss die Kita aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden, entbindet dies nicht von der Verpflichtung, das Betreuungsgeld zu zahlen.

§ 5 Versicherungen
Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Einrichtungen gegen Unfälle versichert. Gleiches gilt für den direkten Hin- und Heimweg. Unfälle müssen den Trägern deshalb sofort förmlich gemeldet werden, um die Versicherungsleistungen nicht zu gefährden.

§ 6 Datenschutz
Die Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO in ihrer aktuellen Form können jederzeit und unter https://kinderkiste-hd.de/kita-ordnung.php abgerufen werden.

§ 7 Verbindliche Anerkennung
Diese Kita-Ordnung ist den Eltern bei der Anmeldung auszuhändigen und gilt mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags als verbindlich anerkannt.

Kita-Ordnung Fassung 01.01.2024 (pdf)



Hinweise zum Datenschutz

Hinweise nach Art. 13 DSGVO (pdf)

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